Institutionelles Schutzkonzept (ISK) des DJK Verbandes
Unser Schutzkonzept zur Prävention im DJK Verband LImburg
Liebe DJKler/innen in den Vereinen und im DJK Verband,
der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Anliegen, auch und gerade in unserem Verband, in dem in den Vereinen etwa 3500 Kinder- und Jugendliche Sport treiben.
Der Gesetzgeber hat die Richtlinien für den Kinder und Jugendschutz insbesondere für den Bereich der Kindeswohlgefährdung neu gefasst. Wir haben uns auch im DJK Verband damit schon häufig beschäftigt, lassen Übungsleitende unseren Ehrenkodex (Selbstverpflichtungserklärung) unterschreiben und fordern von Mitarbeitenden in der Jugendarbeit die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen. Präventionsschulungen sind Teil von Ausbildungsgängen für Übungsleitende in unserem Verband.
Jeder Verein, jeder Verband sollte hier ein entsprechendes Schutzkonzept haben, nach dem die Einhaltung der Regeln zum Kindeswohl betrachtet/überprüft werden und eine "Kultur der Achtsamkeit" entsteht, die eine Kindeswohlgefährdung ausschließt.
Der Vorstand des DJK Diözesanverband Limburg hat nun ein Schutzkonzept für den Verband und seine Vereine erarbeitet und in seiner letzten Sitzung verabschiedet. Das Schutzkonzept ist nun vorläufig in Kraft gesetzt worden durch Vorstandsbeschluss.
In diesem Schutzkonzept werden die präventive Maßnahmen beschrieben und Handlungsanleitungen für unsere Vereine festgelegt. Es ist abgestimmt mit den Konzepten zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt der Landessportbünde und der katholischen Jugendverbände, auch mit der Präventionsstelle des Bistum Limburg.
Wir wollen es bei der Frühjahrstagung näher vorstellen und im Herbst beim Diözesantag dann endgültig verabschieden.
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Was ist das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) in der Prävention vor sexualisierter Gewalt?
Das Institutionelle Schutzkonzept stellt einen ganzheitlichen, systemorientierten Ansatz der Prävention vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch dar, der die gebündelten Bemühungen eines Trägers zu diesem Thema aufzeigt und miteinander in Beziehung setzt. Die einzelnen Maßnahmen stehen somit nicht isoliert, sondern in einem wirkungsvollen Gesamtzusammenhang.
Ziel des Prozesses der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes ist es, in den Verbänden und Vereinen sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Schutzbefohlene zu schaffen.
Wie ist unser Schutzkonzept aufgebaut?
Zunächst mal gibt das Schutzkonzept mit einer Art Checkliste zur "Gefährdungsanalyse" unserem Verband und den Vereine Hilfe die eigene Organisation zu betzrachten, Schwachstellen zu finden und mit geeigneten Maßnahmen zu beseitigen.
Es bietet mit verschiedenen Hilfsmitteln wie der Selbstverpflichtungserklärung. der Schutzvereinbarung und Hinweisen zur Kommunikation. Über Einbindung von Eltern und Kindern und aller Verantwortlichen im Jugendbereich soll eine Achtsamkeitsstruktur geschaffen werden, die es möglichen "Gefährdern" unmöglich macht Schaden bei Kindern und Jugendlichen anzurichten.
Schutzkonzept ist Qualitätsmerkmal!
Mit dem Schutzkonzept zur Prävention gegen Kindeswohlgefährdung setzen wir ein Zeichen auch für Eltern und Erziehende - "bei uns sind Eure Kinder sicher!" Damit ist das Schutzkonzept natürliche ein Qualitätsmerkmal für den Verband/den Verein.
Falls dennoch ein Vorfall bekannt wird, gibt es auch klare Verfahrenswege wie mit möglichem Mißbrauch umzugehen ist, wer die wichtigen Ansprechpartner in dem Falle sind und wer zu beteiligen ist!
Wie geht es weiter und wie wird das Schutzkonzept umgesetzt?
Wir wollen in den kommenden Wochen mit den Vereinen des Diözesanverbandes an die Umsetzung des Schutzkonzeptes gehen.
Dabei beachten wir, dass viele Vereine schon einen Schritt weiter sind und bereits mit dem örtlichen Jugendamt oder der Kommune eine Schutzkonzeptvereinbarung getroffen haben.
Anderen Vereinen helfen wir von Seiten des DJK Verbandes gerne bei der Umsetzung.
Zunächst mal nutzen wir die virtuelle Frühjahrstagung und darüber auszutauschen. Es wäre wichtig, dass möglichst viele Jugendleiter/innen und Jugendverantwortlichen bei der Frühjahrstagung am 6. März 2020 dabei sind. Die Einladung mit Tagesordnung und Zugangsdaten werden noch an die Vereine verschickt.
Im Herbst dann beim Diözesantag wird das Schutzkonzept dann noch vom Diözesantag verabschiedet.
Hier geht es zum Download des DJK Schutzkonzept oder wie es heißt Institutionellem Schutzkonzept (ISK) des DJK Verbandes Limburg. Und zu weiteren Infos/Downloads: